Zur Übermittlung Ihres Wasserzählerstandes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Internet:
Unter der Adresse:
können Sie sich durch Eingabe Ihrer Login-Nummer und Ihres einmaligen Passwortes einloggen und die Zählerstände eingeben.
QR-Code:
Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie ganz einfach den auf der Ablesekarte aufgedruckten QR-Code abscannen und Ihre Zählerstande eintragen.
Fax/Postweg:
Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechenden Kartenabschnitt eintragen und per Fax oder Post portofrei versenden.
WhatsApp:
Die ausgefüllte Ablesekarte kann fotografiert und als WhatsApp-Nachricht versandt werden.
Vergleichen Sie bitte die Zählernummer auf ihrem Wasserzähler mit der Nummer auf der Karte und tragen sie den entsprechenden Stand gut lesbar ein.
Die Zählerstände müssen bis zum 31.12.2023 mitgeteilt werden.
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbräuche gemäß § 20 Abs. 3 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Schweich vom 25.08.2020 geschätzt. Eine Kontrolle der nicht mitgeteilten Zählerstände findet spätestens beim turnusmäßig vorgeschriebenen Wechsel des Wasserzählers statt.
Parallel zu dem Karten-Ablesesystem werden die Wasserzähler in den nächsten Jahren weiterhin nach und nach flächendeckend gegen Funkwasserzähler ersetzt, sodass dann auch die Kundenselbstablesung entfällt. Mit der Umstellung auf Funkwasserzähler wurde bereits im Jahr 2020 begonnen.
Kundinnen und Kunden die bereits einen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten somit auch keine Ablesekarte mehr.
Sollten Sie uns bereits durch die E-Mail Vorkampagne den Zählerstand mitgeteilt haben, entfällt hier ebenfalls eine Zusendung der Ablesekarte.