Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.

  • Teaser

    Sie können jederzeit schriftlich auf die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer verzichten.

  • Verfahrensablauf

    Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.

  • Zuständige Stelle

    Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden

  • Voraussetzungen

    • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schriftlicher Antrag auf Verzicht  der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • keine
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Gegen die Ablehnung der Rücknahme der Aufnahme können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
    • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).
  • Anträge / Formulare

    •    Schriftform erforderlich: ja
    •    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
    •    Onlineverfahren möglich: nein


An wen muss ich mich wenden?

Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden