Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.