Personalausweis melden wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Sie sollten ein Dokument dabei haben, mit dem Sie sich ausweisen können, z. B.
Reisepass (sofern vorhanden)
Kopie des abhanden gekommenen Personalausweises (sofern vorhanden)
Führerschein (sofern vorhanden)1 Biometrietaugliches Passfoto
(und ggfls. ein weiteres biometrietaugliches Passfoto, wenn auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden soll)Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Ist die beantragende Person über 24 Jahre alt: 28,80 €uro (für den neu zu beantragenden Personalausweis)
Ist die beantragende Person unter 24 Jahr alt: 22,80 €uro (für den neu zu beantragenden Personalausweis)
Zzgl. für die evtl. Beantragung eines zusätzlichen vorläufigen Personalausweises: 10,00 €uro
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?