Erschließungsbeitrag Erhebung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Erschließungsbeitragssatzung

    gemeindliche Satzungen


An wen muss ich mich wenden?

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.