Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Die Nutzungsregelungen und Gestaltungsvorschriften finden Sie in der Friedhofssatznug der jeweiligen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Ortsgemeinde finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich.
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Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Anträge / Formulare
- Grabstätte - Einebnung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Grabstätte - Errichtung eines Grabmals(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Grabstätte - Überschreibung des Nutzungsrechts(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)