Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
    Das Gewerbezentralregister enthält:
    • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
    • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
    • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

     

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist unter Angabe des Verwendungszwecks persönlich beim Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zu beantragen. Die beantragende Person sollte sich ausweisen können (gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass). Sollte eine persönliche Beantragung nicht möglich sein, so kann eine andere Person schriftlich zur Beantragung bevollmächtigt werden. Hierzu muss sie den Bundespersonalausweis oder Reisepass der Person vorlegen, für die die Auskunft beantragt wird und sich selbst auch mittels eines aktuellen Bundespersonalausweises oder Reisepasses ausweisen können.

     

    Die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei der Beantragung zu entrichten.

    Zwischenzeitlich besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Hierzu benötigen Sie den gültigen Personalausweis mit aktivierter elektronischer Ausweisfunktion.
    Das Online-Portal erreichen Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung mit Wohnsitz in der BRD

    • persönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde
    • schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde
    • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

    Voraussetzung

    • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
    • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

    Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der  BRD

    • schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde
      Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet:
      Bundesamt für Justiz
      - Gewerbezentralregister -
       53094 Bonn
    • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

                Voraussetzung

    • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
    • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

    Verwendungszweck

    Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.

    • Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
    • Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei natürlichen Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Vertretungsbefugnis
    • Handelsregisterauszug
    bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:
    • Staatsangehörigkeitsnachweis
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    - bei behördlichen Auskunften: Anschrift und Aktenzeichen der Behörde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13 Euro.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    13,00 Euro (bei Beantragung zu entrichten)

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Tipp: Auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).