3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Örtliche Ordnungsbehörde:
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Aufgaben
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bußgeld (Verkehrsverstöße)
- Gaststättenbetrieb Sperrzeit Ausnahmegenehmigung
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde (Allgemein)
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Kampfmittel melden
- Lärmschutz
- Ordnungswidrigkeiten
- Plakatierungen
- Ratte melden
- Reisegewerbe (Allgemein)
- Reisegewerbekarte
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Spielautomaten, Spielgeräte
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
- Verkaufsveranstaltung nach § 69 GewO
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wanderlager
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Öffentliche Versammlung anmelden