Eine Außenansicht des Hochbehälters Klüsserath ist zu sehen

Trinkwasseruntersuchungen

Wie bereits in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, wollen wir über die Qualität unseres Trinkwassers berichten. 

Für Sie als Trinkwasserkunde sind folgende Angaben von besonderem Interesse:

Wasserhärte 

Am häufigsten ist dieser Begriff auf den Packungen von Waschmitteln und Maschinen-Geschirrspülmitteln als Dosierungshinweis zu finden. Um die Waschmittelmenge sparsam und umweltschonend zugeben zu können, ist es unbedingt notwendig, den Härtegrad zu beachten. Die Einteilung des Wassers wird wie folgt durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vorgenommen (seit Mai 2007):

0 bis 8,4 0dH = 0 bis 1,5 mmol/ = Härtebereich 1 = weich 

8,4 bis 14 0dH = 1,5 bis 2,5 mmol/l = Härtebereich 2 = mittel

mehr als 14 0dH = mehr als 2,5 mmol/l = Härtebereich 3 = hart

Wir untersuchen das Trinkwasser auch auf den PFAS-Wert. Das aktuelle Ergebnis finden Sie hier.

Nachstehend sind die Härtebereiche unseres Trinkwassers gemeindeweise dargestellt:

 

 

Bereich

°dH

Bekond

Kylltalwasser

1-2

6-12

Detzem

HB Klüsserath – Mischwasser

Kylltalwasser u.  Kahlenbachwasser

1-2

6 - 12

Ensch

Kylltalwasser

1-2

6-12

Fell, Fastrau

Kylltalwasser

1-2

6-12

Föhren

örtliche Quellen und

Brunnen u. Kylltalwasser

1

3,8

Kenn

Kylltalwasser

1-2

6-12

Klüsserath

Mischwasser

Kylltalwasser u. Kahlenbachwasser

1-2

6-12

Köwerich

HB Klüsserath – Mischwasser

Kylltalwasser u.  Kahlenbachwasser

1-2

6-12

Leiwen

HB Klüsserath –  Mischwasser

Kylltalwasser u.   Kahlenbachwasser

1-2

6-12

Longen

Kylltalwasser

1-2

6-12

Longuich

Kylltalwasser

1-2

6-12

Mehring u. Lörsch

Kylltalwasser

1-2

6-12

Naurath/E.

örtliche Quellen und

Brunnen u. Kylltalwasser

1

3,8

Pölich

Kylltalwasser

1-2

6-12

Riol

Kylltalwasser

1-2

6-12

Schleich

Kylltalwasser

1-2

6-12

Schweich u. Issel

Kylltalwasser

1-2

6-12

Thörnich

HB Klüsserath – Mischwasser

Kylltalwasser u.  Kahlenbachwasser

1-2

6-12

Trittenheim

ZV Eifel – Mosel

1

3

Nitrat

Die nach den EG-Richtlinien und der Trinkwasserverordnung zugelassene Höchstmenge für Nitrat beträgt 50 mg pro Liter. Die durchschnittliche Aufnahme von Nitrat über Nahrungsmittel beträgt etwa 75 mg pro Person und Tag. Problematisch können hohe Nitrat-Gehalte in pflanzlichen Nahrungsmitteln sein, da sich diese im Verdauungsbereich des menschlichen Körpers zu Nitriten umwandeln können und diese mit den Aminen aus eiweißhaltigen Lebensmitteln die krebsverdächtigen Nitrosamine bilden. Der festgestellte Wert unseres Trinkwassers liegt deutlich unter dem genannten Grenzwert.

Zusatzstoffe nach § 11 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung

Zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch dürfen nur Stoffe verwendet werden, die vom Umweltbundesamt bekannt gemacht worden sind.

Wasserherkunft                                               Bezeichnung der Zusatzstoffe 

Föhren -                                                              Halbgebrannter Dolomit, UV-Bestrahlung und Chlor 

Kahlenbach (Klüsserath) -                               Sauerstoff, UV-Bestrahlung und Chlordioxid 

Kylltal -                                                                Eisen-3-chlorid, Natriumhydroxid, Chlordioxid 

ZV Eifel-Mosel WW Obere Salm -                   Chlor, Calciumcarbonat 


Umweltrelevante Inhaltsstoffe

Nach der Trinkwasserverordnung des Bundes dürfen im Trinkwasser u. a. die Grenzwerte für chemische Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung einschließlich toxischer Hauptabbauprodukte (auch Pestizide genannt) von 0,0001 mg/l für die einzelne Substanz oder insgesamt 0,0005 mg/l nicht überschritten werden. Durch diese Regelung sind die Grenzwerte an die EG-Trinkwasserrichtlinie angepasst worden.

Nach wie vor besteht im Bereich der Verbandsgemeinde Schweich keinerlei Grund zur Besorgnis. Das Wasserwerk kann Sie auch weiterhin mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen. Obwohl durch die heutigen Analyseverfahren auch geringste Mengen an unerwünschten Stoffen festgestellt werden können, haben alle unsere Wasseruntersuchungen gezeigt, dass Pestizide nicht nachweisbar sind. Dies gilt sowohl für das vom Zweckverband -Wasserwerk Kylltal- sowie vom Zweckverband Eifel-Mosel bezogene Wasser als auch für die Wassergewinnungsanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde Schweich. Auch andere bedenkliche Substanzen sind in unserem Trinkwasser nicht nachweisbar. 

Qualität des Trinkwassers 

Der Wasserqualität muss auch in Zukunft höchste Beachtung entgegengebracht werden. Es kann, ganz allgemein gesehen, nicht allein Aufgabe der Wasserwerke sein, die Voraussetzungen für sauberes Trinkwasser zu schaffen. Die Verpflichtung, insbesondere das Grundwasser in einem möglichst einwandfreien natürlichen Zustand zu erhalten, trifft uns alle. Wenn die Wasserwerke Umweltschäden mit einem Höchstmaß an Technik und Chemie begegnen müssen, ist es in der Regel zu spät, und es entstehen Kosten, die vom Verbraucher kaum noch zu bezahlen sind. Deshalb sollte sich jeder bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln oder anderen umweltschädlichen Stoffen der Auswirkungen auf den Naturhaushalt bewusst sein und mit dazu beitragen, dass für die Gewinnung des Trinkwassers keine weitere Aufrüstung der Wasserwerke erforderlich wird. Nur so kann uns - und vor allem unseren Kindern - auch auf lange Sicht sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge erhalten werden. Zum Thema PFT/PFOS: Der für Trinkwasserversorger geltende Leitwert nach liegt nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (verantwortlich für die Leit- und Grenzwerte) nach wie vor bei 100 Nanogramm pro Liter für PFOS und PFOA. Eine Untersuchung ist nach derzeitiger Trinkwasserverordnung nicht vorgeschrieben. Im Sinne der Verbraucher hat unser akkreditiertes Labor vor fünf Jahren ein Analysegerät zur Bestimmung dieser Substanzen gekauft und die Untersuchung als Standardparameter etabliert. 

Daher überwachen wir regelmäßig die Konzentrationen in allen Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, insbesondere im Kylltal. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, 13 ng/kg/Woche laut Stellungnahme 032/2019) bedeuten, dass eine Normperson (75 kg gängiger Referenzwert bei der Festlegung von Grenzwerten) pro Woche nicht mehr als 975 Nanogramm PFOS zu sich nehmen sollte. 

Der Mittelwert PFOS des Wasserwerks Kylltal liegt bei 5 Nanogramm pro Liter. PFOA ist nicht nachweisbar. Die Bestimmungsgrenze der aktuellen Messtechnik liegt bei 1 Nanogramm pro Liter. 1 Nanogramm entspricht 10 hoch -9 Gramm. Das bedeutet konkret: Wenn eine Normperson 2 Liter am Tag trinkt, nimmt sie 70 ng und damit rund 7 Prozent dieses neuen gesundheitsbezogenen Richtwerts des BfR zu sich. 

Die Analysen zeigen aktuell eine gleichbleibende Konzentrationen dieser Stoffe. Wir hoffen, dass die Erkenntnisse und die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen rund um die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem perspektivisch zu einer Verbesserung der Situation beitragen.