E-Mail Vorkampagne Wasserzählerablesung/Jahresablesung 2024


E-Mail Vorkampagne 

Die diesjährige Ablesekampagne werden wir wieder mit einer Vorkampagne (2x) per E-Mail starten. Wir möchten Sie bitten, uns Ihren aktuellen Wasserzählerstand elektronisch zu übermitteln, damit wir den Wasser- und Abwasserverbrauch für das Jahr 2024 abrechnen können.

Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen und nur zum Zwecke der Zählerablesung verwendet.

Sollten Sie bis zum 01.12.2024 Ihren Zählerstand nicht über den mitgesendeten Link gemeldet haben, erhalten Sie eine Ablesekarte per Post. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu in Kürze.

Der in der E-Mail enthaltene Link bleibt während des kompletten Ablesezeitraums nutzbar und kann gerne als Alternative zur Ablesekarte genutzt werden.

Kundinnen und Kunden, die bereits einen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten keine Ablesekarte mehr.


Jahresablesung 2024

In Kürze erhalten Sie ein Anschreiben mit anhängender Ablesekarte, mit der Sie Ihren Wasserzählerstand selbst ablesen und an uns übermitteln können.

Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Internet:

Unter der Adresse  www.ablesen.de/schweich  können Sie sich durch Eingabe Ihrer Login-Nummer und Ihres einmaligen Passwortes einloggen und die Zählerstände eingeben.

QR-Code:

Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie ganz einfach den auf der Ablesekarte aufgedruckten QR-Code abscannen und Ihre Zählerstande eintragen.

Fax/Postweg:

Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechenden Kartenabschnitt eintragen und per Fax oder Post portofrei versenden.

WhatsApp:

Die ausgefüllte Ablesekarte kann fotografiert und als WhatsApp-Nachricht versandt werden.

Vergleichen Sie bitte die Zählernummer auf ihrem Wasserzähler mit der Nummer auf der Karte und tragen sie den entsprechenden Stand gut lesbar ein.

Die Zählerstände müssen bis zum 31.12.2024 mitgeteilt werden.

Sollten wir bis zu diesem Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbräuche gemäß § 20 Abs. 3 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Schweich vom 25.08.2020 geschätzt. Eine Kontrolle der nicht mitgeteilten Zählerstände findet spätestens beim turnusmäßig vorgeschriebenen Wechsel des Wasserzählers statt.

Parallel zu dem Karten-Ablesesystem werden die Wasserzähler in den nächsten Jahren weiterhin nach und nach flächendeckend gegen Funkwasserzähler ersetzt, sodass dann auch die Kundenselbstablesung entfällt. Mit der Umstellung auf Funkwasserzähler wurde bereits im Jahr 2020 begonnen.

Kundinnen und Kunden die bereits einen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten somit auch keine Ablesekarte mehr.

Sollten Sie uns bereits durch die oben genannte E-Mail Vorkampagne den Zählerstand mitgeteilt haben, entfällt hier ebenfalls eine Zusendung der Ablesekarte.