Planauskunft

Planauskunft

Die Verbandsgemeindewerke können grundsätzlich nur Auskünfte über eigene Leitungen, also Trinkwasser- und Abwasserleitungen, erteilen. Planauskünfte zu anderen Leitungen erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Versorgungsträgern.

Benötigen Sie eine Leitungsauskunft, wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an uns (telefonische oder postalische Anfragen sind selbstverständlich auch möglich). Um eine korrekte Leitungsauskunft erteilen zu können, benötigen wir entweder die genaue Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) oder eine gültige Adresse des angefragten Bereiches oder Grundstücks.

Wir erstellen aus unserem digitalen Leitungsinformationssystem einen Planauszug in Form einer PDF-Datei und senden Ihnen diesen per E-Mail zu. Geben Sie daher bei telefonischer oder postalischer Anfrage auch Ihre E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) an.

Die Bestandsdaten unserer Trinkwasser- und Kanalnetze werden von uns nach Möglichkeit auf dem aktuellen Stand gehalten. Trotz großer Sorgfalt können wir die plangenaue Lage der jeweiligen Leitung nicht garantieren. Alle Maßangaben sind in der Örtlichkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit aller Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Ein zugesandter Plan verliert 4 Wochen nach Ausfertigung seine Gültigkeit.