Niederschlagswasser

Niederschlagswasser

Bis vor nicht all zu langer Zeit hieß es: Aus dem Auge aus dem Sinn. Alles anschließen und - am besten noch in einem Rohr - fort damit!

Die Folge davon ist, weil eben Kleinvieh auch Mist macht: Erosion, Hochwasser in den Bächen und Flüssen, sinkende Grundwasserstände usw.

Dieser Entwicklung hat bereits vor einiger Zeit der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Im rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz (LWG) und zwischenzeitlich auch im neuen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) wird vorgeschrieben, dass Niederschlagswasser zunächst bei demjenigen, bei dem es anfällt, zu verwerten, zu versickern oder einem oberirdischen Gewässer zuzuleiten ist.

Diese Vorgabe hat zur Folge, dass insbesondere bei Neuerschließungen, das Regenwasser eben nicht mehr in einer Rohrleitung ungebremst abgeleitet wird. Das Wasser soll zunächst auf den jeweiligen Grundstücken, soweit es möglich und vertretbar ist, in flachen Mulden zurückgehalten und schadlos versickert werden. Erst bei Versagen wird ein öffentliches Überlaufsystem das Wasser weiter ableiten.

Dieses Vorgehen ist aber oft aus topografischen Gründen nicht immer umsetzbar. Daher kann es auch sein, dass ein so genanntes Trennverfahren installiert werden muss. Dabei wird das Schmutzwasser und das Regenwasser in jeweils getrennten Rohrleitungen gesammelt. Das Regenwasser wird dazu an zentraler Stelle in einer größeren Anlage, z. B. offenes Regenrückhaltebecken als Erdbauwerk, ebenfalls zurückgehalten, versickert und erst danach verzögert einem oberirdischen Gewässer zugeleitet. Hierbei ist wichtig, darauf zu achten, dass das Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal und das Regenwasser in den Regenwasserkanal gelangt. Es ist doch nichts ärgerlicher als Klopapier im Bach!