Begasung anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

  • Voraussetzungen

    Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kopie der Befähigungsscheine
    • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein
    Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    - Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.

    Antragsfrist: 7 Werktage

  • Rechtsgrundlage