Eintragung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) in das Handelsregister


An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht.

Zuständig ist das Registergericht, in dessen Zuständigkeitsbereich  die EWIV ihren im Gründungsvertrag genannten Sitz hat.