Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.

  • Teaser

    Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.

  • Verfahrensablauf

    Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.

    Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:

    • Anmeldung Kammermitgliedschaft
    • Abmeldung Kammermitgliedschaft
    • SEPA-Basis-Lastschriftmandat

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.