Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.

  • Teaser

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.

  • Verfahrensablauf

    Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein