Steuerliche Lebensbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die OFD Koblenz teilt hierzu mit:

    "Auf Bundesebene hat man sich darauf verständigt, dass eine steuerliche Lebensbescheinigung ab dem Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2011 nicht mehr von den Gemeinden auszustellen ist. Daher dürfte sich das bisherige Anschreiben der Gemeinden erledigt haben, zumal für 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden.

    Aber auch nach dem Zuständigkeitswechsel auf die Finanzämter wird die steuerliche Lebensbescheinigung nicht mehr gebraucht:

    Das Finanzamt kann künftig Kinder, die in einer von den leiblichen Eltern abweichenden Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet sind, über die ID-Nummer-Datenbank mit den Eltern für die Gewährung des Kinderfreibetrages verknüpfen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Existenz bzw. der Zuordnung des Kindes, muss der Steuerpflichtige diese z. B. duch Vorlage einer Geburtsurkunde ausräumen."

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die beantragende Person sollte sich ausweisen können (gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass).