Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Kurztext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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