Wohnungsbauprämie beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel  für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

    Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

    • EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
    • EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

    Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.

    Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Ein Antragsvordruck wird Ihnen von Ihrem Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Bausparkasse.