Öffentliche Gebäude, Grillhütten und Bürgerhäuser

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ortsgemeinden bieten je nach Verfügbarkeit Grillhütten und Bürgerhäuser und öffentliche Gebäude zur Nutzung an. Die Vermietung erfolgt über die jeweiligen Ortsbürgermeister. Bei Fragen zu den Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an die Ortsbürgermeister.

    Die Abrechnung der Nutzungsgebühr für gemeindeeigene Grillhütten und Bürgerhäuser wird von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

    Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie auf nachstehenden Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich.

    Öffentliche Gebäude, Grillhütten und Bürgerhäuser