Starkregen und Rückstauschutz

Starkregen und Rückstauschutz

Zu den gefürchteten Erlebnissen rund um die Grundstücksentwässerung gehören überschwemmte Kellerräume, die infolge von Rückstau von Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation geflutet wurden. Nicht nur, dass die Häufigkeit solcher Vorkommnisse in der Regel unterschätzt wird, glauben viele Grundstückseigentümer nach wie vor, die Gemeinde als Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes für den Rückstau haftbar machen zu können. Zumindest aber wird unterstellt, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Rückstauereignissen versichert zu sein. Beides ist fast immer ein Irrtum mit fatalen wirtschaftlichen Folgen. Die neuere Rechtsprechung hat in diesen Fragen praktisch durchgängig zu Ungunsten der Grundstückseigentümer entschieden.

Fazit: Der einzige wirksame Schutz vor Rückstauproblemen ist rechtzeitig eine technische Vorsorge auf dem Grundstück durch fachkundige Installation geeigneter Rückstausicherungen zu treffen. Dazu zählen auch die Kellerhalstreppe und die zu tief liegenden Lichtschächte über die das Wasser in das Gebäude dringen kann. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Wasserzutritt sollte man spätestens dann bedenken, wenn ohnehin eine Sanierung der Grundstücksentwässerung auch aus anderen Gründen, z.B. wegen Undichtigkeit von Leitungen und/oder Schächten, ansteht.

Ursachen und Folgen von Abwasser-Rückstau:

Ein Abwasser-Rückstau in der Grundstücksentwässerung entsteht, wenn das Regen-, Schmutz- bzw. Mischwasser in der öffentlichen Kanalisation nicht ablaufen kann, weil diese blockiert oder überlastet ist. Dann staut sich das Abwasser im Kanalnetz auf: Erst in den Rohren, dann, immer höher steigend, in den Schächten, bis es schließlich aus den Kanaldeckeln in die Umgebung austritt: Dieser Punkt markiert die Höhe der so genannten "Rückstauebene". Dann kann das Wasser auch oberirdisch, z. B. über tiefliegende Lichtschächte, ebenerdige Zugänge oder Kellergaragen in das Gebäude fließen.

Da die angeschlossenen Grundstücke mit dem gesamten Kanalsystem hydraulisch zusammenhängen, steigt auch in den Hausanschlüssen, Kontrollschächten und Grundleitungen das Abwasser an, bis es die Höhe der Rückstauebene erreicht hat. Als Rückstauebene wird in der Abwassersatzung die Straßenhöhe des Anschlusspunktes am öffentlichen Kanal bestimmt. So werden tiefer liegende Kellerräume bis in diese Höhe durch Abwasser aus dem öffentlichen Netz (und natürlich durch eigenes Abwasser, das nicht mehr abfließen kann) geflutet. Die Höhe der Überschwemmung im Keller hängt letztlich von der Lage der Rückstauebene bzw. der gegebenen Höhenverhältnisse ab. Zudem sollte überprüft werden, ob die private Abwasseranlage über eine schachgerechte Entlüftung über Dach (Strangentlüftung) verfügt. Ohne diese erfolgt der Druckausgleich im Rohrsystem über die nächstgelegene Möglichkeit, wie die Toilette im Erdgeschoss.

Daher bitten wir im eigenen Interesse darum, dass sich die Eigentümer um diese Probleme kümmern und rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus sollten sie mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten und prüfen, ob und in welchem Umfang Elementarschäden Vertragsbestandteil sind oder werden können.

Die Verbandsgemeindewerke Schweich beraten Interessierte gerne, Tel.: 06502/407-1707; 4071705; 4071703.

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