Erntezulassungsregister
Leistungsbeschreibung
Das Erntezulassungsregister (EZR) ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis. Es zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Wildlingen oder Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf.
Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein formloser, schriftlicher Antrag auf Zulassung nach dem FoVG.
- Eine Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit Einzeichnung des zu begutachtenden Waldteiles und eine Karte ohne Einzeichnung (blanko).
- Waldortsblatt der Betriebsplanung, aus dem Informationen wie Waldortsangabe, Waldbesitzer, Baumart, Fläche, Alter, Höhenlage, etc. hervorgehen.
Rechtsgrundlage
Typisierung
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