Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Leistungsbeschreibung
Sie betreiben ein Bergbauunternehmen und haben eine bergrechtliche Bewilligung, in einem bestimmten Gebiet in Deutschland Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Eigentümer eines Bergwerks?
Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die zuständige Bergbehörde die Höhe der Abgabe festsetzen kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Die Höhe der Abgabe beträgt – soweit in den Länderverordnungen nicht anders geregelt – 10 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, legt die zuständige Behörde den Wert nach Rücksprache mit Sachverständigen Stellen fest.
Sonderregelungen für bestimmte Bodenschätze in Rheinland-Pfalz
Erdöl und Erdgas
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Bis zum 31. Dezember 2018 galt:
- Erdöl: 12 % des Marktwerts
- Erdölgas: 10 % des Bemessungsmaßstabs
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Für bestimmte Felder:
- Römerberg-Speyer: 15 % des Marktwerts
- Rülzheim I: 7 % des Marktwerts
- Diese Regelungen verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht zum 1. Januar etwas anderes bestimmt wird.
Feldesbehandlungskosten bei Erdöl
- Für den Zeitraum 2006 bis 2010 konnten Abgabepflichtige von der Förderabgabe befreit werden, wenn die Feldesbehandlungskosten den Marktwert des geförderten Erdöls und Erdölgases nicht überstiegen.
- Übersteigende Kosten konnten auf die folgenden drei Erhebungszeiträume angerechnet werden.
- Auch diese Regelung verlängert sich jährlich, sofern keine neue Regelung getroffen wird.
Marktwertbestimmung für Erdöl
- Der Marktwert wird als gewogenes Mittel der Preise in Euro pro Tonne berechnet.
- Maßgeblich sind die Preise für raffineriefähiges, in Deutschland gewonnenes Erdöl, unter Berücksichtigung von Importpreisen.
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Die Einordnung erfolgt nach Dichtegruppen (bei 15 °C) und Schwefelgehalt:
- Gruppe 1: ≤ 0,839 g/cm³
- Gruppe 2: 0,840–0,859 g/cm³
- Gruppe 3: 0,860–0,869 g/cm³
- Gruppe 4: 0,870–0,879 g/cm³
- Gruppe 5: 0,880–0,899 g/cm³
- Gruppe 6: ≥ 0,900 g/cm³
- Gruppe 7: ≥ 2 % Schwefelgehalt
Erdwärme
- Bis zum 31. Dezember 2014 waren Abgabepflichtige von der Förderabgabe für Erdwärme befreit.
- Auch diese Regelung verlängert sich jährlich, sofern keine neue Regelung getroffen wird.
Sole
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Bis zum 31. Dezember 2009 betrug die Förderabgabe:
- 1 % des Marktwerts
- 0,5 %, wenn die Sole beim Bau eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wurde
- Für natürlich vorkommende Sole, die für balneologische Zwecke genutzt wird, galt ebenfalls eine Befreiung von der Förderabgabe.
- Auch diese Regelungen verlängern sich jährlich, sofern keine neue Regelung getroffen wird.
- Der Marktwert für Sole wird nach dem Steinsalzgehalt berechnet.
- Maßgeblich ist der gewogene Mittelwert der Preise für frei gehandeltes Industriesalz in Deutschland.
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Bis zum 31. Dezember 2018 galt:
Verfahrensablauf
Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Erklärung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:-
Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabenerklärung und die eingereichten Unterlagen.
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Förderabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen gegebenenfalls mitgeteilt werden
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Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum Gewinnen von Bodenschätzen.
- Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im innerhalb Ihres Bewilligungsfeldes.
In Rheinland-Pfalz gelten bestimmte Ausnahmen von der Förderabgabe. Eine Befreiung ist möglich bei:
- Erdwärme,
- natürlich vorkommende Sole für Heil- oder Kurzwecke.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Förderabgabe entsteht, sobald Bodenschätze gewonnen werden – der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Förderabgabeerklärung muss bis zum 31. Juli für das Vorjahr eingereicht werden; eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Wenn im betreffenden Jahr keine Förderabgabe anfällt, muss keine Erklärung abgegeben werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Die Bergbehörde nimmt Ihre Meldung zunächst entgegen und prüft diese innerhalb weniger Wochen auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten meldet sich die Behörde bei Ihnen. Der endgültige Bescheid wird erst später erstellt, nachdem weitere für die Festsetzung relevante Daten wie beispielsweise der Marktwert des Bodenschatzes für den Ermittlungszeitraum festgelegt wurden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Kurztext
- bei gewerblichem Gewinnen von Bodenschätzen in einem bestimmten Gebiet muss jährlich eine Förderabgabe gezahlt werden
- bergrechtliche Bergbauberechtigung zum gewerblichen Gewinnen und Förderabgabeerklärung notwendig
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Höhe der Abgabe, soweit in den Länderverordnungen nicht anders geregelt:
- 10 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze
- Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben: die zuständige Behörde legt nach Anhörung sachverständiger Stellen den Wert fest.
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Einreichung über:
- Online-Portal „BergPass“ oder
- direkt bei der zuständigen Bergbehörde
- in Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau
Urheber
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen in Rheinland-Pfalz
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
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