Einfaches Führungszeugnis

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  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeines:
    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
    • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Das Polizeiliche Führungszeugnis ist unter Angabe des Verwendungszwecks persönlich beim Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zu beantragen. Die beantragende Person sollte sich ausweisen können (gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass). Sollte eine persönliche Beantragung nicht möglich sein, so kann eine andere Person schriftlich zur Beantragung bevollmächtigt werden. Hierzu muss sie den Bundespersonalausweis oder Reisepass der Person vorlegen, für die das Führungszeugnis beantragt wird und sich selbst auch mittels eines aktuellen Bundespersonalausweises oder Reisepasses ausweisen können. Weiterhin muss die Unterschrift des Vollmachtgebers amtlich beglaubigt sein.

    Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen muss eine entsprechende Bescheinigung der entsendenden Institution vorgelegt werden.

    Die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei der Beantragung zu entrichten.

    Zwischenzeitlich besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Hierzu benötigen Sie den gültigen Personalausweis mit aktivierter elektronischer Ausweisfunktion.
    Das Online-Portal erreichen Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage


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