Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.


    Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Zur Ummeldung des Wohnsitzes sollten Sie alle gültigen Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, Kinderausweise) zur Adressänderung vorlegen.

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Meldegesetz Rheinland-Pfalz