Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz als Lebenspartnerschaft geschlossen.

    Verfahrensablauf in Kürze:

    • Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies hat von den Erklärenden persönlich zu erfolgen.
    • Prüfung der eingereichten Unterlagen
    • Gebührenfestsetzung und Festlegung eines Termins zur Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Begründung der Lebenspartnerschaft
     
    Weitere Informationen siehe Lebensgemeinschaft - Begründung

     

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Nähere Informationen zum "Heiraten an der Römischen Weinstraße" finden Sie auch hier:Heiraten an der Römischen Weinstraße

    An wen muss ich mich wenden?
    Das Standesamt
    • Stadtverwaltung
    • Verbandsgemeinde
    • verbandsfreien Gemeinde
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Dokumente

    • Nachweise zur Abstammung
      • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit
      • Personalausweis
      • Aufenthaltsbescheinigung über den Hauptwohnsitz mit Staatsangehörigkeit und Familienstand
      • ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
      • Nachweis des akademischen Grades
    • Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
      • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
      • Eheurkunde
      • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
    • Nachweise über vorherige Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
      • Bescheinigung über die Begründung der Lebenspartnerschaft
      • Lebenspartnerschaftsurkunde (soweit ausgestellt)
      • Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung
    • Nachweise für ausländische Staatsangehörige
      • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung)
    • ggfls. Lebenspartnerschaftsvertrag, sofern die vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch Vertrag (notarielle Erklärung) geregelt wurden

    ?

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Nach dem Gebührentarif des Standesamtes werden folgende Gebühren erhoben:

    Prüfung der Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen
    - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00 €
    - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 50,00 - 100,00 €
     
    Begründung der Lebenspartnerschaft:
    - im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten 25,00 €
    - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus 70,00 €
    - außerhalb des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten 70,00 €
    - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und außerhalb des Rathauses 110,00 €