Unternehmen steuerlich abmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Einstellung (Aufgabe)

    • Ihres gewerblichen Betriebs,
    • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
    • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

    oder Verlegung

    • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
    • einer Betriebsstätte oder 
    • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

    ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

  • Teaser

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

  • Verfahrensablauf

    Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich vornehmen.

    Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit.

    Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das ist grundsätzlich das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung oder im Fall einer gesonderten Feststellung der betrieblichen Einkünfte die Feststellungserklärung einreichen müssen.

Dieses zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.